ls/giants=grauzone

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      ls/giants=grauzone

      was ich hier einfach fragen will ist wie es mit den urheberrechten aussieht?
      viele sind der meinung "das ist mein mod ,den darf niemand veränder oder hochladen" aber mit logos uns markenzeichen wird ein richtiger raubbau betrieben.
      selbst bei mod´s kommt es zu streitereien weil irgendwer der meinung ist ,das ist sein skript das verwendet wurde.............................................................
      und meist sind die mod´s meist nur abgewandelte formate von giant´s und da fragt auch niemant ob er das darf!
      so ,nu diskutiert mal schön..............................
      Also so weit ich weiß sind alle Mods die für LS erstellt werden automatisch Eigentum von Giants. Und Modelle von Giants dürfen verändert und hochgeladen werden. Also ist das mit "Mein Mod" eigentlich Quatsch.

      Das mit "nirgendwo anders hochladen" und "mich in den Credits erwähnen" ist eher eine freundliche Geste.

      Falls ich unrecht habe bitte korrigieren :D
      Grüße Michel
      Die von Nutzern erstellten Mods sind nicht generell Eigentum von SCS oder Giants. Beide Firmen räumen den Nutzern ein Bearbeitungs- und Umgestaltungsrecht (§23 UrhG) ein. Sie haben aber auf die erstellten Mods ein Verwertungsrecht, was bedeutet, sie können bzw. dürfen diese Mods für eigene Zwecke, ohne Nachfrage und Vergütung nutzen. Der Nutzer hingegen darf seine "Werke" nicht gegen Geld-, Sach- oder sonstige Leistungen verbreiten oder anbieten. Im Übrigen und was viele nicht wissen, schließt das Pay4- und Klickhoster wie z.b. uploaded oder sharemods mit ein. Hier erhält der Nutzer eine Gegenleistung, die dann tatsächlich das Eigentumsrecht von SCS und Giants berühren. Also egal wieviel Arbeit ein Mod macht und wieviel Zeit es gekostet hat ... sie sind generell ohne Gegenleistung anzubieten.

      Inwiefern neu erstellte Mods (neue Modelle, keine veränderten Standard-Mods) das Urheberrecht daran zumindest streifen, darüber streiten sich noch die Geister. Da aber die Nutzung ja nur mit dem jeweiligen Spiel möglich ist, wäre es quasi schon wieder ausgeschlossen. Hier sind nicht einmal die AGB beider Firmen eindeutig.

      Einfacher ist es beim Verwenden von Marken- bzw. Markenlogos. Hier hat nur die betreffende Firma das Recht auf Verbreitung. Sollte hier einmal ein findiger Anwalt zuschlagen, könnte es für viele sehr sehr teuer werden. Darüber sollten gerade die vielen Trailerskin-Ersteller mal nachdenken.
      Hallo @ all
      Hallo Tollkirsche.
      Wir gehen davon jetzt mal aus ich baue einen Skin von Pepsi. Benenne den Aber Peksi. und in der Frachtart schreibe ich unter den Gütern wo man dann transportiert doch wieder den richtigen Namen Pepsi. Du weist da im spiel unter Frachtaufträge würde nur jetzt als Getränk der Name Pepsi erscheinen der Skin würde dann Aber immer noch peksi heisen. Wie sieht es da aus?

      lg
      Ante1973
      Wenn man es ganz genau nimmt, kommt es auf das selbe raus. Weil wenn man Markenzeichen bzw. Markenlogos verwendet, kommt es auch auf die Ähnlichkeit an. Da reicht unter Umständen schon die gleiche Textur mit den gleichen Farbgebungen. Das wäre wie, wenn ich z.b. einen Truck in den typischen Milka-Farben mache, aber auf die Lightbox "Maike" schreibe. Da sieht jeder trotzdem sofort den Bezug zur eigentlichen Milka-Marke.

      Ich wollte damit auch keine Panik verbreiten. Die meisten Markenbesitzer wissen gar nichts davon oder dulden es vielleicht sogar. Schließlich ist das ja sowas wie kostenlose Werbung in eigener Sache. Rein rechtlich ist es aber ohne Genehmigung verboten. Abraten würde ich aber generell von der Nutzung von Schriftzügen, speziellen Logos oder Werbebannern die nur auf den Internetseiten der Hersteller zu finden sind. Mods mit solchen Dingen sind leicht durch die Bildersuche im Internet zu finden. Da werden die ganz schnell böse ;)
      okay also am besten dan. Der Phantasie freien lauf geben und selber Firmen mit logo erfinden. Ja das hat was ist auch dann eine größere Anforderung für den Skiner Muss aber auch gut aussehen und zusammenpassen. Habe es ja in meinen letzten skin der noch in Bearbeitung ist versucht ist gar nicht so leicht was zu entwerfen wo es so noch nicht gibt.
      Naja das gefällt mir so, so kann ich Arbeiten.

      Danke für deine schnelle Antwort.

      mfg
      Ante1973
      Was darf und was darf man nicht in Bezug auf „Markennamen- Verwendung“ hier ein Zitat aus it-recht-kanzlei.de:

      „ … Grundsätzlich kann der Inhaber einer Marke nach § 14 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 MarkenG vom unberechtigten Verwender Unterlassung der Markennutzung verlangen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

      Ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen wird

      [list]- durch einen Dritten
      - ohne Zustimmung
      - im geschäftlichen Verkehr
      - markenmäßig
      [/list]
      verwendet.

      Bei einer rein privaten Verwendung einer Marke kann also niemals eine Verletzung vorliegen.


      Knackpunkt ist die „markenmäßige Verwendung“ eines Zeichens. Nach dem BGH (vgl. Urteil vom 25.01.2007, Az. I ZR 22/04) liegt diese vor, wenn die Bezeichnung „im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Ware eines Unternehmens von denen anderer dient“ (sogenannte Herkunftsfunktion). Nach dem EuGH ist entscheidend, „ob die Marke zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen als solchen eines bestimmten Unternehmens, also als Marke, benutzt wird, oder ob die Benutzung zu anderen Zwecken erfolgt“ (Urteil vom 23.02.1999, Rs. C-63/97).


      Liegt keine markenmäßige Verwendung vor, wird oftmals von einer erlaubten bloßen Markennennung gesprochen. Was nun im Einzelfall als „markenmäßige Verwendung“ einzustufen ist, war bereits mehrfach Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. … „

      Also, im Grunde zieht man m.E. keinen materiellen (gewinnbringenden) Nutzen aus der Verwendung des Markennamens (-logos) und somit liegt keine unberechtigte Verwendung vor. Es kann ja auch als zusätzliche Werbung für den Markeninhaber interpretiert werden. So lassen bewusst viele Hersteller das Modden ihrer Produkte zu; denn außer als zusätzlicher Werbehelfer zu fungieren kann man als Spielenutzer keinen Gewinn daraus abschöpfen.
      @Hansel

      Was du in deinem Beitrag als "erlaubt" interpretierst, ist tatsächlich nur eine Duldung. Vorausgesetzt natürlich, der jeweilige Markeninhaber weiß überhaupt von der Nutzung.

      Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass jegliche Verwendung (insbesondere Veröffentlich und Verbreitung) dem Inhaber vorbehalten bleibt. Er könnte also rein praktisch auf einer kostenpflichtigen Unterlassung bestehen.

      Zitat: "... denn außer als zusätzlicher Werbehelfer zu fungieren kann man als Spielenutzer keinen Gewinn daraus abschöpfen."
      Das musst du den Leuten jetzt mal erklären, die bei uploaded oder sharemods hochladen ;)
      Benutzer-Avatarbild

      Tollkirsche schrieb:

      Die von Nutzern erstellten Mods sind nicht generell Eigentum von SCS oder Giants. Beide Firmen räumen den Nutzern ein Bearbeitungs- und Umgestaltungsrecht (§23 UrhG) ein. Sie haben aber auf die erstellten Mods ein Verwertungsrecht, was bedeutet, sie können bzw. dürfen diese Mods für eigene Zwecke, ohne Nachfrage und Vergütung nutzen. Der Nutzer hingegen darf seine "Werke" nicht gegen Geld-, Sach- oder sonstige Leistungen verbreiten oder anbieten. Im Übrigen und was viele nicht wissen, schließt das Pay4- und Klickhoster wie z.b. uploaded oder sharemods mit ein. Hier erhält der Nutzer eine Gegenleistung, die dann tatsächlich das Eigentumsrecht von SCS und Giants berühren. Also egal wieviel Arbeit ein Mod macht und wieviel Zeit es gekostet hat ... sie sind generell ohne Gegenleistung anzubieten.

      Inwiefern neu erstellte Mods (neue Modelle, keine veränderten Standard-Mods) das Urheberrecht daran zumindest streifen, darüber streiten sich noch die Geister. Da aber die Nutzung ja nur mit dem jeweiligen Spiel möglich ist, wäre es quasi schon wieder ausgeschlossen. Hier sind nicht einmal die AGB beider Firmen eindeutig.

      Einfacher ist es beim Verwenden von Marken- bzw. Markenlogos. Hier hat nur die betreffende Firma das Recht auf Verbreitung. Sollte hier einmal ein findiger Anwalt zuschlagen, könnte es für viele sehr sehr teuer werden. Darüber sollten gerade die vielen Trailerskin-Ersteller mal nachdenken.
      Top Antwort, besser kann man es nicht ausdrücken.

      Giants wird sich auch nie über die Verwendung von Standardmodellen beschweren, das Spiel lebt schließlich auch von der Modding-Szene.